Nachfolgeberatung
Was
Konzeptionelle Beratung, begleitendes Coaching oder Moderation der Veränderungsprozesse zur Planung und Begleitung der Unternehmensnachfolge sollen helfen, Unternehmen reibungslos zu übergeben, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu sichern und damit Arbeitsplätze zu erhalten.
Gefördert werden die Ausgaben, die dem Antragsteller für eine konzeptionelle, begleitende oder moderierende Beratung zur Planung und Durchführung seiner Unternehmensübergabe entstehen.
Die Ausgaben für die Erstellung eines Wertgutachtens des Unternehmens sind förderfähig, soweit bereits eine Nachfolgeberatung nach dieser Richtlinie in Anspruch genommen wurde oder die Erstellung des Wertgutachtens in eine Nachfolgeberatung integriert ist. Die Förderung der Unternehmensbewertung ist grundsätzlich nur einmal je Unternehmen möglich.
Nicht gefördert werden Beratungen, die sich überwiegend auf Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen beziehen, ferner Gutachten, Prüfungen, Architektur- und sonstige Planungen sowie gezielte Akquisitions- und Vermittlungstätigkeiten.
Wer
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen (KMU) entsprechend der jeweiligen Definition der EU und Angehörige Freier Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen in der Phase des Unternehmenswachstums und der Bestandssicherung.
Von der Förderung ausgenommen sind Angehörige der freien Berufe, die als Unternehmens- oder Wirtschaftsberater, als Finanzdienstleister, als Wirtschaftsprüfer, als Steuerberater oder als vereidigter Buchprüfer tätig sind oder werden wollen.
- Maximale Förderquote: 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Maximale Förderung: 400 Euro pro Tagewerk, inklusive Auslagen und Reisekosten, ohne Umsatzsteuer
- Dauer: mindestens 7 Tagewerke, im Konvergenzgebiet mindestens 5 Tagewerke, höchstens 25 Tagewerke
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Projektleiter Ernst Grund