Marketingberatung
Was
Begleitende und/ oder konzeptionelle Beratung für komplexe betriebliche Marketingkonzepte und deren Umsetzung soll helfen, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Bonität kleiner und mittlerer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe zu verbessern
Gefördert werden die Ausgaben, die dem Antragsteller für eine begleitende oder konzeptionelle Beratung zur Erstellung und Umsetzung von komplexen betrieblichen Marketingkonzepten entstehen.
Die Marketingberatung soll zielgruppenorientiertes Marketing, Internet basiertes Marketing sowie die Markenentwicklung im Unternehmen unterstützen. Beratungen zum Produktdesign werden durch die Designberatung gefördert.
Nicht gefördert werden Beratungen, die sich ausschließlich auf Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen beziehen, ferner Gutachten, Prüfungen, Architektur- und sonstige Planungen sowie gezielte Akquisitions- und Vermittlungstätigkeiten.
Wer
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen (KMU) entsprechend der jeweiligen Definition der EU und Angehörige Freier Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen in der Phase des Unternehmenswachstums und der Bestandssicherung.
Von der Förderung ausgenommen sind Angehörige der freien Berufe, die als Unternehmens- oder Wirtschaftsberater, als Finanzdienstleister, als Wirtschaftsprüfer, als Steuerberater oder als vereidigter Buchprüfer tätig sind oder werden wollen.
- Maximale Förderquote: 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Maximale Förderung: 400 Euro pro Tagewerk, inklusive Auslagen und Reisekosten, ohne Umsatzsteuer
- Dauer: mindestens 7 Tagewerke, im Konvergenzgebiet mindestens 5 Tagewerke, höchstens 25 Tagewerke
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Projektleiter Ernst Grund