Beteiligungsberatung
Was
Die Beratung zur Aufnahme von Beteiligungskapital soll helfen, wachstumsbedingte Finanzierungs- oder Eigenkapitallücken zu schließen, die Gründung oder auch die Unternehmensnachfolge zu finanzieren und damit die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu verbessern.
Gefördert werden die Ausgaben, die dem Antragsteller für eine begleitende oder konzeptionelle Beratung zur Aufnahme von Beteiligungskapital entstehen, dazu gehören neben dem Beratungshonorar auch Auslagen und Reisekosten, nicht jedoch die Umsatzsteuer.
Beratungen, die sich ausschließlich auf Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen beziehen werden nicht gefördert. Auch Gutachten, Prüfungen, Architektur- und sonstige Planungen sowie gezielte Akquisitions- und Vermittlungstätigkeiten werden nicht unterstützt.
Wer
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen (KMU) entsprechend der jeweiligen Definition der EU und Angehörige Freier Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen in der Phase des Unternehmenswachstums und der Bestandssicherung.
Von der Förderung ausgenommen sind Angehörige der freien Berufe, die als Unternehmens- oder Wirtschaftsberater, als Finanzdienstleister, als Wirtschaftsprüfer, als Steuerberater oder als vereidigter Buchprüfer tätig sind oder werden wollen
- Maximale Förderquote: 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Maximale Förderung: 400 Euro pro Tagewerk, inklusive Auslagen und Reisekosten, ohne Umsatzsteuer
- Dauer: mindestens 7 Tagewerke, im Konvergenzgebiet mindestens 5 Tagewerke, höchstens 25 Tagewerke
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Projektleiter Ernst Grund