Außenwirtschaftsberatung
Was
Gefördert werden die Ausgaben, die dem Antragsteller für eine begleitende oder konzeptionelle Beratung zur Anbahnung oder Erweiterung außenwirtschaftlicher Aktivitäten entstehen. Hierunter fallen insbesondere Beratungen über:
- Finanzierung
- Vertragsgestaltung
- Zoll- und steuerrechtliche Behandlung
- Organisation des Außenhandels im Unternehmen
- Beurteilung von Absatz- und Beschaffungschancen
- Aufbau einer Beschaffungs- oder Absatzorganisation
- Lizenz-, Kooperationsfragen und Auslandsinvestitionen
Beratungen, die sich ausschließlich auf Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen beziehen werden nicht gefördert. Zudem werden auch Gutachten, Prüfungen, Architektur- und sonstige Planungen sowie gezielte Akquisitions- und Vermittlungstätigkeiten nicht unterstützt.
Wer
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen (KMU) entsprechend der jeweiligen Definition der EU und Angehörige Freier Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen. Voraussetzung ist, dass sie sich in der Phase des Unternehmenswachstums und der Bestandssicherung befinden.
Von der Förderung ausgenommen sind Angehörige der freien Berufe, die als Unternehmens- oder Wirtschaftsberater, als Finanzdienstleister, als Wirtschaftsprüfer, als Steuerberater oder als vereidigter Buchprüfer tätig sind oder werden wollen.
- Maximale Förderquote: 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Maximale Förderung: 400 Euro pro Tagewerk, inklusive Auslagen und Reisekosten, ohne Umsatzsteuer
- Dauer: mindestens 7 Tagewerke, im Konvergenzgebiet mindestens 5 Tagewerke, höchstens 25 Tagewerke
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Projektleiter Ernst Grund